Armutsmessung unter Einbezug der Vermögen (AssetPov)
| Letzte Aktualisierung: 08.06.2020
Zusammenfassung
Monetäre Armut wird gegenwärtig auf Basis der Einkommenssituation der privaten Haushalte ermittelt. Zukünftig soll die Armutsstatistik um einen Indikator ergänzt werden, der auf den gesamten finanziellen Mitteln der Haushalte (Einkommen und Vermögen) basiert. Anhand von provisorischen Vermögensdaten werden in einem Methodenpapier verschiedene Möglichkeiten zur Integration der Vermögen in die Armutsmessung diskutiert.
Beschreibung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) publiziert seit 2001 regelmässig Informationen zum Thema Armut in der Schweiz. Gemäss geltender Definition werden dabei alle Personen als arm betrachtet, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. Konzeptionell sind im Armutsbegriff des BFS somit seit jeher sowohl Einkommen als auch Vermögen enthalten. Bis anhin konnten in der schweizerischen Armutsstatistik jedoch lediglich die Einkommen aus Vermögen und Vermietung (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen etc.) berücksichtigt werden, nicht aber die Vermögensbestände selbst (z.B. Kontoguthaben, Wert von Geldanlagen, Wertgegenständen und Immobilien).
Zukünftig soll die Armutsstatistik um einen Indikator ergänzt werden, der auf den gesamten finanziellen Mitteln der Haushalte (Einkommen und Vermögen) basiert. In der Schweiz gibt es bisher keine Vermögensdaten, welche den inhaltlichen und qualitativen Anforderungen für solche Analysen genügen. Das BFS hat deshalb im Rahmen der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC), die auch Datenbasis der offiziellen Armutsstatistik ist, 2015 ein Pilot-Modul zum Thema Vermögen integriert. Diese Daten sind provisorisch und nicht für eine Standardpublikation geeignet. Dennoch konnten auf dieser Basis erste explorative Analysen zur Integration der Vermögen in die Armutsmessung durchgeführt werden.
Ziele
Ziel der Publikation als experimentelle Statistik ist, den Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern in einem frühen Stadium der Arbeiten zu eröffnen um so die Möglichkeit zu haben, ihre Bedürfnisse bei der Weiterentwicklung und Konsolidierung der Methodik mit einzubeziehen. Die dargestellten Resultate dienen vor allem dazu, das gewählte Vorgehen zu erproben. Sie genügen in dieser Form nicht den hohen Qualitätsstandards, die das BFS normalerweise anwendet und sind keine Grundlage für die Planung und Steuerung.
Dokumentation
Kontakt
Ihre Fragen und Rückmeldungen zur Integration der Vermögen in die Armutsmessung sind willkommen und können bis zum 31.12.2020 an den Informationsdienst der Sektion Sozialanalysen gerichtet werden: