Arbeitsproduktivität nach Branchen

| Letzte Aktualisierung: 24.08.2023

Bild – experimental statistics

Ausgangslage

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie, die zu Beginn des Jahres 2020 die gesamte Welt erfasste, sahen sich die meisten Regierungen gezwungen, diverse einschneidende Gesundheitsmassnahmen zu ergreifen. Diese Massnahmen, wie Quarantänen oder Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, hatten in vielen Geschäftsfeldern provisorische Schliessungen oder Arbeitszeitreduktionen zur Folge.

Die Pandemie und die Gesundheitsmassnahmen hatten starke negative Auswirkungen auf die Wirtschaftslage. Sowohl Produktion als auch Konsum brachen in gewissen Sektoren markant ein. Um katastrophale Folgen insbesondere auf dem Arbeitsmarkt abzuwenden, wurden seitens der öffentlichen Verwaltung Vorkehrungen zur Abmilderung dieses Schocks getroffen.

So wurde den Unternehmen in zuvor nie dagewesenem Ausmass Unterstützung in Form von Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) sowie Erwerbsausfallentschädigung (EAE) gewährt. Diese Unterstützungen ermöglichten den Unternehmen, Beschäftigungsverhältnisse mit Personen aufrechtzuerhalten, die wegen gesetzlich verordneter Betriebsschliessungen oder weggebrochener Nachfrage temporär keine produktive Arbeitstätigkeit leisten konnten.

Makroökonomische Indikatoren wie das BIP müssen die konjunkturellen Effekte der Pandemie und der staatlich verordneten Gesundheitsmassnahmen korrekt wiedergeben. Das Gleiche gilt für die Erfassung der im Produktionsprozess verwendeten Inputs, da sonst das Risiko einer verzerrten Messung der Arbeitsproduktivität besteht. Was die Berechnung der Arbeitsproduktivität betrifft, gestaltet sich die Situation je nach gewähltem Indikator unterschiedlich. Im Falle der Arbeitsproduktivität nach tatsächlichen Arbeitsstunden, die nur auf Ebene der Gesamtwirtschaft verfügbar ist, werden die Auswirkungen von COVID in den verwendeten Daten vollumfänglich abgebildet. Auf Ebene der Arbeitsproduktivität nach Branchen stammt der verwendete Arbeitsinput hingegen aus der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT). Diese Quelle erfasst die Auswirkungen der Pandemie jedoch nur teilweise. Basis für die Berechnung der Beschäftigung in VZÄ der STATENT bilden nämlich die vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnisse, die eine Entrichtung von AHV-Beiträgen mit sich ziehen. Dank KAE und EAE konnte ein bedeutender Teil der AHV-Beiträge weiterhin bezahlt werden, selbst wenn den Beschäftigten die Arbeitstätigkeit verunmöglicht war. Als Folge können die der STATENT zu Grunde liegenden Daten den Rückgang der Tätigkeiten in bestimmten Sektoren nicht vollständig erfassen. Somit ist eine spezifisch auf die COVID-Jahre abgestimmte Datenreihe erforderlich.

 

Ziele

Das Ziel besteht in der Produktion und Publikation eines Masses der Arbeitsproduktivität nach Branchen, das mit der wirtschaftlichen Realität übereinstimmt. Wesentlich dafür ist, dass der Arbeitsinput das tatsächlich geleistete Arbeitsvolumen erfasst. Folglich muss ein neuer, um KAE und EAE bereinigter Input entwickelt werden, der dem Referenzrahmen für makroökonomische Analysen entspricht. Dieses neue statistische Produkt ergänzt die Informationen der STATENT, die weiterhin die vertraglich vereinbarten Verhältnisse widerspiegeln soll. Die Arbeiten werden für die Referenzjahre ab 2020 realisiert, um zeitgerecht den Bedürfnissen der Datennutzenden entsprechen zu können. Die dazu verwendeten experimentellen Schätzmethoden, wie sie im weiter unten verfügbaren technischen Dokument beschrieben werden (verfügbar auf Deutsch und Französisch), müssen noch über einen längeren Zeithorizont konsolidiert und getestet werden.

 

Dokumentation